Flirtcafe Betrug

Die Deutschen sind aufgeklärte Verbraucher und gesetzlich gut geschützt. Bei Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen läuft keiner in diesem Land Gefahr, betrogen zu werden – ganz besonders nicht bei Verträgen.

Das Vertragsrecht schreibt vor, was ein Vertrag beinhalten muss: Gegenstand oder Leistung, Geltungsbereich, Geltungsdauer, Entgelte, Nachweise und Kündigungsfristen. Also selbst die Modalitäten, wie er gelöst werden kann, sind Bestandteil eines Vertrages.

Wenn ein Vertrag diese Anforderungen nicht erfüllt, ist er unwirksam. Mit einem gültigen Vertrag kann also niemand betrogen werden.

Das Internet-Börse „Flirtcafe“ hat 1,8 Millionen Mitglieder. Sie nutzen einen kostenpflichtigen Service, der im Übrigen sehr preiswert ist, durch die Annahme eines Dienstleistungsvertrages. Die Vertragsbedingungen sind hier, wie bei jedem anderen Anbieter auch, als Allgemeine Geschäftsbedingungen niedergelegt. Ohne die Zustimmung zu diesen AGB kommt der Vertrag nicht zustande. Wenn er zustande kommt, ist er rechtsgültig. Damit ist ein Betrug ausgeschlossen.

Wenn dann trotzdem von Betrug gesprochen wird, liegt ein ganz anderer Vorwurf  vor, nämlich der der Verleumdung. Denn auch das ist in Deutschland Rechtspraxis – kein Bürger darf öffentlich falsche Behauptungen aufstellen und andere diffamieren.

Wer einen gültigen Vertrag eingegangen ist, und ihn dann als Betrug deklariert, tut genau dieses. Wenn er diesen Begriff im Internet gebraucht, tut er das öffentlich.